Um die Finanzsituation Ihres Unternehmens richtig einschätzen zu können, benötigen Sie mindestens einen Buchhalter und einen Bilanzbuchhalter. Einen Buchhalter bekommen Sie mit Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer, den Bilanzbuchhalter müssen Sie selbst einstellen. Sollten Sie diese Mitarbeiter nicht eingestellt haben, werden die Werte in Ihrer GuV und auch Bilanz nicht angezeigt.
Der Buchhalter bearbeitet sämtliche Eingangsrechnungen, egal welcher Art, bucht diese und erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Bilanzbuchhalter erstellt die jeweils aktuelle Bilanz. Hier ist er auf die Informationen des Buchhalters angewiesen.
Ihre Sekretärin legt hier alle Lieferscheine zur Bearbeitung ab. Diese können Sie hier einsehen und direkt die Rechnung ausstellen oder aber durch die Sekretärin (siehe Personalaufgaben) erledigen lassen.
In der Übersicht sehen Sie alle abgearbeiteten Verträge, zu denen Rechnungen geschrieben wurden oder für die noch Rechnungen zu schreiben sind. Wurde die Rechnung schon erstellt, wartet Ihre Firma auf den Geldeingang. Jeden Tag werden gegen 10.00 und 16.00 Uhr die Zahlläufe gestartet, die 50 % Ihrer Ausgangsrechnungen begleichen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle bezahlten Rechnungen des Unternehmens. Sortiert werden diese nach Eingang, aber auch die Fälligkeit wird mit angezeigt.
Hier sehen Sie alle noch offenen Eingangsrechnungen mit Fälligkeitsdatum und Betrag. Diese können Sie sich detailliert anzeigen lassen und direkt bezahlen oder über den Rechtsanwalt bezahlen lassen (siehe Personalaufgaben). Nach der Bezahlung der Rechnung wird diese automatisch in den Bereich bezahlte Rechnungen verschoben.
Sollten Sie einmal versäumen, Ihre Rechnungen innerhalb des Zahlungsziels zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung. Mahnungen haben Auswirkungen auf Ihr Firmenansehen und verursachen zusätzliche Kosten. Bei der ersten Mahnung müssen Sie zusätzlich 5,00 Euro Mahnkosten je Eingangsrechnung zahlen und verlieren 500 Ansehenspunkte. Die Zahlungsfrist wird um 7 weitere Tage verlängert. Mit der zweiten Mahnung kommen noch einmal 10,00 Euro zusätzliche Kosten auf Sie zu und Sie verlieren weitere 1 000 Ansehenspunkte. Mit der 2. Mahnung wird das Zahlungsziel nochmals um 3 Tage erweitert. Wenn die freundlichen Erinnerungen auf keinen fruchtbaren Boden gestoßen sind, kommt der Gerichtsvollzieher und treibt offene Rechnungsbeträge ein. Wenn der Gerichtsvollzieher an die Tür Ihres Unternehmens klopft, verlieren Sie 5 000 Ansehenspunkte und die offenen Rechnungen zuzüglich der Provision für den Gerichtsvollzieher werden vom Firmenkonto eingezogen. Danach ist ein Bezahlen weiterer Rechnungen erst möglich, wenn das Firmenkonto einen positiven Bestand ausweist.
Hier werden alle Zahlungsein- und -ausgänge angezeigt. Sortiert wird nach Wertstellung. Zusätzlich ist der Zahlungsempfänger, der Zahlungsbetrag und der Saldo abgebildet.
In der Gewinn- und Verlustrechnung fasst der Buchhalter sämtliche Rechnungen in einer Übersicht zusammen. Auf der Sollseite werden alle Kosten gelistet und auf der Habenseite die Einnahmen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Frachtarten. Zusätzlich wird der Gewinn (sollte die Habenseite die Sollseite übersteigen) oder Verlust (falls die Sollseite die Habenseite übersteigt) ausgewiesen.
Die Bilanz gibt Aufschluss über die Mittelverwendung und Mittelherkunft. Hier wird aufgezeigt, in welcher finanziellen Situation sich das Unternehmen befindet. Für die Erstellung der Bilanz benötigen Sie einen Bilanzbuchhalter. Ohne diesen haben Sie keinen Zugriff auf die Funktion. Der Bilanzbuchhalter kann, wie das restliche Personal auch, über das Arbeitsamt eingestellt werden.