Grundsätzlich: In der Marketingabteilung ist der Bekanntheitsgrad des Unternehmens in der virtuellen Bevölkerung von Lkw-Transport-Simulation abgebildet. Der Bekanntheitsgrad ist wichtiger Bestandteil des Unternehmens und ausschlaggebend für die Generierung von Rahmen- und Einzelverträgen. Jedes Unternehmen startet mit einem Bekanntheitsgrad von 0 Werbepunkten und kann diesen durch unterschiedliche Werbemaßnahmen steigern. Die Obergrenze beträgt 100 Werbepunkte. Über diesen Wert kann der Bekanntheitsgrad nicht gesteigert werden, ebenso kann der Bekanntheitsgrad nicht unter 0 Werbepunkte fallen. Täglich verliert das Unternehmen an Bekanntheit. Von daher ist es notwendig, sich immer wieder bei Kunden in Erinnerung zu bringen.
Die folgenden Marketingaktivitäten stehen zur Verfügung:
Jede dieser Maßnahmen steigert also den Bekanntheitsgrad in unterschiedlicher Höhe. Ebenso verhält es sich mit den Kosten für diese Aktionen.
Einmal wöchentlich können die o. b. Werbemaßnaßnahmen durchgeführt werden. Anzeigenschluss für alle Werbemaßnahmen ist jeweils Mittwoch um 23:59:59 Uhr. Die Schaltung erfolgt dann am Donnerstag. Grundsätzlich können alle Werbeaktivitäten miteinander kombiniert werden. Allerdings ist jede Maßnahme nur einmal pro Frachtart und Termingeschwindigkeit in der Woche möglich.
Schalten Sie das erste Mal die Werbung, so können Sie die Werbung unabhängig von den regulären Zeiten starten. Klicken Sie dazu einfach auf die Schaltfläche Werbung sofort schalten
. Diese Aktion ist einmalig. Dadurch erhalten Sie außerdem sofort ein paar Einzelverträge angeboten.
Angenommen, Sie haben den Punkt „Filmwerbung“ gebucht. Dieser entspricht 25 Werbepunkten. Im Folgenden ist der Verlauf der täglichen Werbeverluste symbolisch aufgeführt.
Tag | Werbepunkte Start | täglicher Verlust | Werbepunkte Ende |
---|---|---|---|
1 | 25 | 5 % (entspricht 25 * 5 % = 1,25 %) | 23,75 |
2 | 23,75 | 5 % (entspricht 23,75 * 5 % = 1,19 %) | 22,56 |
3 | 22,56 | 5 % (entspricht 22,56 * 5 % = 1,13 %) | 21,43 |
4 | 21,43 | 5 % (entspricht 21,43 * 5 % = 1,08 %) | 20,35 |
5 | usw… |