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firma:provision

Wie wird die Provision berechnet?

<note important>Diese Ausführungen gelten nur für angestellte Geschäftsführer. Private Geschäftsführer erhalten keine Provision.</note>

Die Provision, die Sie als angestellter Geschäftsführer erhalten, berechnet sich wie folgt: Aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden die gesammelten Aufwendungen von den erwirtschafteten Erlösen abgezogen. Die offenen Forderungen aus der Bilanz werden dazu addiert und die offenen Verbindlichkeiten sowie ein eventuell noch offenenes Darlehen wird abgezogen. Das Ergebnis ist dann die Grundlage zur Berechnung Ihrer Provision. Fällt es positiv aus, erhalten Sie auf dieses Ergebnis die in Ihrem Arbeitsvertrag prozentual festgelegte Provision. Sollte es allerdings negativ ausfallen, müssen Sie die ebenfalls in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe zahlen.

Beispiele:

Fall 1:

Provision laut Arbeitsvertrag: 9,5 %

Summe Erlöse in GuV: 3.500.287,62 €
Summe Aufwand in GuV: 787.732,71 €

Forderungen in Bilanz: 583.285,76 €
Verbindlichkeiten in Bilanz: 34.238,21 €
Darlehen in Bilanz: 0,00 €

Berechnung Provisionsgrundlage: 3.500.287,62 € - 787.732,71 € + 583.285,76 € - 34.238,21 € - 0,00 € = 3.261.602,00 €
Prozentuale Provsion: 3.261.602,00 € * 9,5 % = 309.852,20 €

Dieser Betrag wäre die Brutto-Provision, die Sie erhalten würden. Darauf sind dann noch Steuern fällig.

Fall 2:

Provision laut Arbeitsvertrag: 9,5 % Strafelaut Arbeitsvertrag: 19 %

Summe Erlöse in GuV: 500.287,62 €
Summe Aufwand in GuV: 787.732,71 €

Forderungen in Bilanz: 83.285,76 €
Verbindlichkeiten in Bilanz: 534.238,21 €
Darlehen in Bilanz: 300.000,00 €

Berechnung Provisionsgrundlage: 500.287,62 € - 787.732,71 € + 83.285,76 € - 534.238,21 € - 300.000,00 € = -1.038.398,00 €
Prozentuale Strafe: 1.038.398,00 € * 19 % = 197.295,50 €

Diese Strafe müssten Sie aus Ihrem Privatvermögen zahlen.

firma/provision.txt · Zuletzt geändert: 2016/01/02 14:06 von 127.0.0.1

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