Vertragsarten

Nach dem Schalten von Werbemaßnahmen erhalten Sie unterschiedliche Anfragen - Einzel- und Rahmenverträge. Die Einzelverträge sind feste Verträge, die Sie als Fuhrunternehmen annehmen oder ablehnen können. Bei den Rahmenverträgen müssen Sie Angebote einreichen, zu denen Sie bereit sind, die Fracht zu transportieren. Hier entscheidet der Kunde, ob er den Vertrag annimmt oder nicht.

Als Anhalt für die Akzeptanz des Transportpreises dienen folgende niedrigste Frachtpreise:

Spielwelt 1: Express = 0,55 € je FE/km, Termin = 0,35 € je FE/km, Normal = 0,20 € je FE/km

Spielwelt 2: Express = 0,40 € je FE/km, Termin = 0,25 € je FE/km, Normal = 0,10 € je FE/km

Je höher der angesetzte Preis ist, um so geringer ist die Chance, dass der Kunde ihr Angebot annimmt. Orientieren Sie sich zu Beginn am Besten an den jeweiligen Mittelwerten der o. g. Beträge, dann sollte das Erhalten von Rahmenverträgen (relativ) sicher funktionieren. Entsprechende Preiskorrekturen (nach oben oder nach unten) können Sie dann bei späteren Verhandlungen immer noch vornehmen.

Sollten Sie die Auslieferung der geforderten Waren nicht termingerecht erledigen, müssen Sie die angegebene Konventionalstrafe zahlen. Bereits gelieferte Waren werden dann nur geringfügig entlohnt. Sollte der Liefertermin abgelaufen sein und es befinden sich noch Fahrzeuge auf dem Weg zum Kunden, werden die Waren kostenfrei an den Kunden ausgeliefert um auch weiterhin einen guten geschäftlichen Kontakt zu dem Kunden zu gewährleisten.

Die Konventionalstrafen sind wie folgt festgelegt: Normalfracht: 2-facher Transportpreis, Terminfracht: 4-facher Transportpreis, Expressfracht: 7-facher Transportpreis

Lagerverträge

Ein Lagervertrag ist im Prinzip genauso aufgebaut, wie auch ein Einzelvertrag - nur mit dem Zusatz, dass Waren nicht sofort an dem Empfänger ausgeliefert werden, sondern zunächst für einige Tage im firmeneigenen Warenlager zwischengelagert werden müssen.

Voraussetzung für die Nutzung von Lagerverträgen ist ein Standort-Ansehen von mindestens 50.000 Punkten. Zudem muss ein Warenlager gebaut worden sein. Dieses Warenlager hat pro Ausbaustufe eine Kapazität von 500 FE, welche jeweils von einem Lageristen verwaltet werden müssen.

Nach dem Schalten der Werbung für Lagerverträge bekommt der Spieler entsprechende Angebote in sein Firmenpostfach. Diese kann er entweder annehmen oder ablehnen. Nach der Annahme eines Lagervertrages erscheint dieser automatisch beim Disponenten und kann zur Abholung disponiert werden.

Sobald die Fahrzeuge vom Abholauftrag auf das Firmengelände zurückkehren, werden die Waren dann im Warenlager eingelagert und das Fahrzeug steht wieder für andere Touren zur Verfügung.

Achtung: Sofern bei der Rückkehr des Fahrzeuges keine entsprechende Kapazität im Warenlager mehr frei ist, bleibt das Fahrzeug so lange beladen auf dem Hof stehen, bis wieder genügend Lagerkapazität vorhanden ist. In diesem Fall steht das Fahrzeug dann nicht für andere Touren zur Verfügung!

Für diesen ersten Schritt (Transport vom Kunden zum Lager) kann dann dem Kunden eine Rechnung ausgestellt werden.

Sobald der frühestmögliche Liefertermin erreicht wurde, werden die Lagerverträge wieder automatisch zum Disponenten verschoben und können von dort aus zu ihrem Bestimmungsort ausgeliefert werden. Gleichzeitig überweist der Kunde die vertraglich vereinbarte Summe für das Einlagern der Waren. Sofern alle Waren vollständig ausgeliefert wurden, kann die Abschlussrechnung (Transport vom Lager zum Bestimmungsort) geschrieben werden.

Wenn die eingelagerten Waren nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig an ihren Bestimmungsort ausgeliefert werden, wird die Ware vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt und kostenpflichtig entsorgt.

Es können maximal 20 Lagerverträge gleichzeitig angenommen werden.