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Rahmenverträge

Rahmenverträge sind Vertragsabschlüsse mit Kunden, die dem Spediteur eine gewisse Planungssicherheit geben sollen.

Mit ensprechendem Werbegrad erhält der Spediteur in unregelmäßigen Abständen Anfragen zu Rahmenverträgen aus seiner beworbenen Frachtart und Termingeschwindigkeit. Diese Anfrage muss der Firmeninhaber innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung beantworten. Das Angebot des Spediteurs muss dann den Frachtpreis enthalten. Grundsätzlich sollte sich der Transportpreis aus den Selbstkosten des Unternehmens zuzüglich eines Gewinnaufschlages berechnen. Hier steht es jedem Unternehmer frei, welchen Preis er verlangt. Aber Vorsicht. Ist der Kunde auch bereit, diesen Preis zu zahlen?

Hat der Spediteur das Angebot abgegeben, erfolgt die Prüfung aus Sicht des Kunden. Ist der Preis akzeptabel, erhält man sofort die Nachricht, dass ein neuer Rahmenvertrag generiert wurde. War der Preis und die Transportmenge für den Kunden inakzeptabel, erhält man den Ablehnungsbescheid. Ob es zu einem Rahmenvertrag kommt oder nicht hängt schon vom Preis und der Transportmenge ab, ist aber nicht alleiniger ausschlaggebender Faktor. Weitere Faktoren sind zum Beispiel das Ansehen und die Größe des Unternehmens.

Ist es zum Vertragsabschluss eines Rahmenvertrages gekommen, erhält der Spediteur in unregelmäßigen Abständen Teiltransportaufträge aus diesem Rahmenvertrag. Diese besitzen einen festen Ablieferort (siehe Anfrage zum Rahmenvetrag), variieren aber bei der zu liefernden Menge. Die Teilaufträge sind abrechnungsfähig und können dem Kunden nach erfolgter Auslieferung in Rechnung gestellt werden. Sollte hier der Termin nicht eingehalten werden, ist wie bisher die Zahlung einer Vertragsstrafe fällig. Ebenso hat der Spediteur die Möglichkeit einen Teiltransportauftrag auch abzulehnen. Allerdings hat das auch Konsequenzen. Bei 3-maliger Ablehnung oder verspäteter Auslieferung wird der Rahmenvertrag seitens des Kunden storniert und die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe wird fällig.

Sollte die Kundenanfrage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden, verfällt diese.

Zeitplan

Die Erzeugung der Rahmenverträge variiert zeitlich jeden Tag. Im Folgenden sind die Zeiten aufgelistet, wann Rahmenvertragsangebote erzeugt werden:

  • Montag: 14 Uhr
  • Dienstag: 18 Uhr
  • Mittwoch: 12 Uhr
  • Donnerstag: 6 Uhr
  • Freitag: 14 Uhr
  • Samstag: 12 Uhr
  • Sonntag: 10 Uhr
rahmenvertraege.txt · Zuletzt geändert: 2016/01/02 14:06 von 127.0.0.1

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